Aufbewahrungs­fristen, Schutzklassen,

SICHERHEITS­STUFEN

Der Umgang mit vertraulichen Daten ist in vielerlei Hinsicht gesetzlich geregelt. Nachfolgend finden Sie Informationen zu Aufbewahrungsfristen sowie dem Umgang mit den Daten bei der Vernichtung.

Gesetzliche

AUFBEWAHRUNGS­FRISTEN

Sämtliche Unterlagen haben eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Wir haben für Sie eine Übersicht von gängigen Unterlagen und Akten erstellt und der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Wer Investitionsgüter nach EU-Förderrichtlinien erhalten hat, darf diese Unterlagen erst nach 14 Jahren vernichten.

Unterlagen und Akten

Aufbewahrungsfrist

An-, Ab- und Ummeldungen der AOK und Ersatzkassen

6 Jahre

Angebotsunterlagen, die nicht zum Auftrag geführt haben

0 Jahre

Angebotsunterlagen, die zum Auftrag geführt haben

6 Jahre

Anlagevermögen

10 Jahre

Anlageverzeichnisse

10 Jahre

Anträge auf Arbeitnehmersparzulage

6 Jahre

Anwesenheitsliste (z.B. Stempelkarten) soweit für Lohnbuchhaltung erforderlich

10 Jahre

Bankauszüge, Bankbelege

10 Jahre

Beitragsabrechnungen zur Sozialversicherung

10 Jahre

Belastungsanzeigen (intern und extern)

10 Jahre

Belege, Sammelbelege, Beleglisten soweit Buchungsunterlagen

10 Jahre

Bestell- und Auftragsunterlagen

6 Jahre

Beteiligungsunterlagen

10 Jahre

Betriebsabrechnungsbögen

10 Jahre

Unterlagen und Akten

Aufbewahrungsfrist

Betriebskostenabrechnung

10 Jahre

Betriebstagebücher (EfbV)

5 Jahre

Bewirtungsunterlagen

10 Jahre

Bilanzen

10 Jahre

Bilanzen und Bilanzanlagen

10 Jahre

Buchungsanweisungen

10 Jahre

Bürgschaftsinformationen (nach Vertragsende)

10 Jahre

Darlehensunterlagen

10 Jahre

Dateien (soweit Verfahrensdokumentationen) (§47 AO)

10 Jahre

Dauerauftragsunterlagen

6 Jahre

Debitorenbuchhaltung

10 Jahre

Depotbücher, Depotauszüge und Depotbestätigungen

10 Jahre

Beteiligungsunterlagen

10 Jahre

Doppelbesteuerungsunterlagen

6 Jahre

Schutzklassen

NACH DIN 66399

Je nach Informationsgehalt der Akten und Datenträger, ist der Umgang zur Vernichtung in unterschiedliche Schutzklassen und Sicherheitsstufen eingeteilt.

Die Schutzklassen weisen darauf hin, welche Sicherheitsvorkehrungen für den Umgang mit den Daten getroffen werden müssen, um den Schutz von Personen zu gewährleisten.

Sicherheits- stufe 1

Sicherheits- stufe 2

Sicherheits- stufe 3

Sicherheits- stufe 4

Sicherheits- stufe 5

Sicherheits- stufe 6

Sicherheits- stufe 7

Schutzklasse 1
interne Daten

Schutzklasse 2
vertrauliche Daten

Schutzklasse 3
geheime Daten

Generell gilt, dass die zu vernichtenden Daten in so kleine Teile zerschreddert werden, dass sich die ursprünglich in ihnen enthaltenen Informationen nicht ohne weiteres rekonstruierbar sind. Um dies zu garantieren, müssen die Papierschnippsel/Datenträgerteile ausreichend klein sein. Der Aufwand einer möglichen Rekonstruktion der Information definiert die Sicherheitsstufe bei der Vernichtung.

Wir arbeiten mindestens mit Sicherheitsstufe 4, dem marktüblichen Standard einen Schritt voraus, sind aber bis zur Sicherheitsstufe 5 zertifiziert, sollten Sie Bedarf haben.

Sicherheitsstufen für

DIE DATEN­VERNICHTUNG

Generell gilt, dass die zu vernichtenden Daten in so kleine Teile zerschreddert werden, dass sich die ursprünglich in ihnen enthaltenen Informationen nicht ohne weiteres rekonstruierbar sind. Um dies zu garantieren, müssen die Papierschnippsel/Datenträgerteile ausreichend klein sein. Der Aufwand einer möglichen Rekonstruktion der Information definiert die Sicherheitsstufe bei der Vernichtung.

Wir arbeiten mindestens mit Sicherheitsstufe 4, dem marktüblichen Standard einen Schritt voraus, sind aber bis zur Sicherheitsstufe 5 zertifiziert, sollten Sie Bedarf haben.

* Wischen Sie die Tabelle nach links oder rechts, um anderen Optionen anzeigen.

DIE VERSCHIEDENEN MATERIALIEN

Informationen in Originalgröße

Optische Datenträger

Magnetische Datenträger

Elektronische Datenträger

Informationen in verkleinerter Form

Festplatten mit magnetischem Datenträger

SICHERHEITSSTUFE

maximale Streifenbreite

maximale Partikelgröße

maximale Streifenbreite

maximale Partikelgröße

maximale Streifenbreite

maximale Partikelgröße

1.

Allgemeines Schriftgut, das unlesbar gemacht oder entwertet werden soll, z.B. veraltetes Werbematerial wie Kataloge und Prospekte.

12 mm²

2000 mm²

mechanisch funktionsun-fähig

mechanisch / elektronisch funktionsunfähig

max. 160 mm²

mechanisch / elektronisch funktionsunfähig

2.

Interne Unterlagen, die unlesbar gemacht oder entwertet werden sollen, z.B. unternehmensinterne Kommunikation wie abgelaufene Anweisungen, Reiserichtlinien, Aushänge und Formulare.

6 mm²

800 mm²

2000 mm²

zerteilt

max. 30 mm²

beschädigt

SICHERHEITSSTUFE

maximale Partikelgröße

maximale Partikelgröße

maximale Partikelgröße

maximale Partikelgröße

maximale Partikelgröße

maximale Partikelgröße

3.

Datenträger mit sensiblen und vertraulichen Daten sowie personenbezogenen Daten, die einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen, z.B. Umsatzauswertungen und Steuerunterlagen von Unternehmen sowie Angebote, Bestellungen etc. mit Adressdaten von Personen.

max. 320 mm²

max. 160 mm²

max. 320 mm²

max. 160 mm²

max. 10 mm²

verformt

4.

Datenträger mit besonders sensiblen und vertraulichen Daten sowie personenbezogenen Daten, die einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen, z.B. Bilanzen und Konditionen sowie Gehaltsabrechnungen, Personaldaten/ -akten, Arbeitsverträge, medizinische Berichte, Steuerunterlagen von Personen.

max. 160 mm²

max. 30 mm²

max. 160 mm²

max. 30 mm²

max. 2,5 mm²

max. 2000 mm²

5.

Datenträger mit geheim zu haltenden Informationen mit existenzieller Wichtigkeit für eine Person, ein Unternehmen oder eine Einrichtung, z.B. Patente, Konstruktionsunterlagen, Strategiepapiere, Wettbewerbsanalysen, Prozessunterlagen.

max. 30 mm²

max. 10 mm²

max. 30 mm²

max. 10 mm²

max. 1 mm²

max. 320 mm²

6.

Datenträger mit geheim zuhaltenden Unterlagen, wenn außergewöhnliche Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind z.B. Forschungs- und Entwicklungsunterlagen, behördliche Bereiche.

max. 10 mm²

max. 5 mm²

max. 10 mm²

max. 1 mm²

max. 0,5 mm²

max. 10 mm²

7.

Für strengst geheim zuhaltende Daten, bei denen höchste Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind, z.B. geheimdienstliche oder militärische Bereiche.

max. 5 mm²

max. 0,2 mm²

max. 2,5 mm²

max. 0,5 mm²

max. 0,2 mm²

max. 5 mm²